1. Beisitzer

18. Okt. 2020

Erweiterte Maskenpflicht

Die Stadt Bonn hat in der Allgemeinverfügung vom 16.10. die Maskenpflicht in Gottesdiensten auch auf die Sitzplätze ausgedehnt. Im Kirchengebäude muss daher nun ständig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden; für die Kommunion kann er kurz abgenommen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31.10. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit ärztlichem Attest.

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