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Erweiterte Maskenpflicht

Die Stadt Bonn hat in der Allgemeinverfügung vom 16.10. die Maskenpflicht in Gottesdiensten auch auf die Sitzplätze ausgedehnt. Im Kirchengebäude muss daher nun ständig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden; für die Kommunion kann er kurz abgenommen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31.10. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit ärztlichem Attest.

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