1. Beisitzer
Erweiterte Maskenpflicht
Die Stadt Bonn hat in der Allgemeinverfügung vom 16.10. die Maskenpflicht in Gottesdiensten auch auf die Sitzplätze ausgedehnt. Im Kirchengebäude muss daher nun ständig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden; für die Kommunion kann er kurz abgenommen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31.10. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit ärztlichem Attest.