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Christkönig und Allerheiligen

Am morgigen Sonntag wird nach dem traditionellen Liturgiekalender das Christkönigsfest gefeiert. Nach der Messe wird die Herz-Jesu-Litanei und das Gebet zur Weihe des Menschengeschlechtes an das heiligste Herz Jesu verrichtet. (vgl. https://introibo.net/download/rituale/christkoenigssonntag_weihe.pdf)

An den folgenden Tagen können, natürlich unter den üblichen Bedingungen, mehrere vollkommene Ablässe gewonnen werden, siehe dazu die folgenden Passagen aus dem Enchiridion indulgentiarum:


1. Am Christkönigsfest: Demjenigen Christgläubigen, der das Gebet zur Weihe der Menschheit an Jesus Christus, den König, (« O liebster Jesus, Erlöser des Menschengeschlechtes« [Iesu dulcissime, Redemptor]) öffentlich (in Gemeinschaft) am Christkönigsfest betet, wird ein vollkommener Ablass gewährt; in anderen Fällen wird ein Teilablass gewährt.

2. Allerseelenablass für die Verstorbenen: § 1 Ein vollkommener Ablass, der nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der

1° in der Zeit vom 1. bis 8. November einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet;

2° am Allerseelentag (oder - nach Verfügung des Ordinarius - am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen) eine Kirche oder eine Kapelle in frommer Gesinnung besucht und dort das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) spricht.(vgl.http://www.kathpedia.com/index.php?title=Enchiridion_indulgentiarum_1999)

Wegen dieser Ablässe besteht am Christkönigssonntag und an Allerheiligen vor, während und nach der hl.Messe eine zusätzliche Beichtgelegenheit.

Am Christkönigssonntag und Allerheiligen findet die hl.Messe wie gewohnt um 18 Uhr mit Rosenkranzandacht ab 17:30 Uhr statt, an Allerseelen können wir leider wegen der intensiven Nutzung der Kirche durch die polnische Mission keine hl.Messe anbieten.


Die Hygieneregeln des Erzbistums sind seit unserer letzten E-Mail vom 02.10. weitgehend unverändert geblieben, lediglich die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt, wenn gerade nicht gesungen wird.

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